Die "Grüne Versicherungskarte" ist inzwischen weiß

10.03.2021 Zurück zur Übersicht

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Aktuell gehören dem System der Internationalen Versicherungskarte (IVK) 46 Staaten an, wobei österreichische Fahrzeuge für die Einreise in Staaten der EU, Kroatien, Island, Norwegen, Schweiz und Andorra keine Grüne Karte benötigen. Der Versicherungsverband Österreich empfiehlt sie aber bei Auslandsreisen grundsätzlich, mitzuführen.

Die Grüne Karte ist inzwischen weiß

Ab 1. Juli 2020 geben die meisten österreichischen Kfz-Versicherer die "Grüne Karte" an ihre Kunden nicht mehr wie bisher auf grünem Papier gedruckt aus, sondern auf weißem Papier. Diese Karte wird entweder vom Versicherer automatisch oder nach Anforderung des Kunden per Post zugestellt oder auch als PDF verschickt, sodass der Kunde sie selbst ausdrucken kann. Es gilt sowohl das bisherige Format als auch ein Ausdruck auf A4-Format, mit oder ohne Rückseite mit den Adressen der einzelnen "Grüne Karte"-Büros.

Das reine Vorzeigen des PDF auf dem Smartphone wird jedoch nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert.

Bestehende "Grüne Karten" können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter verwendet werden.

Es gibt auch Länder, wo die Kfz-Versicherer die "Grüne Karte" nur auf grünem Papier ausstellen, andere nur auf weißem Papier und andere wiederum sowohl auf grünem als auch weißem Papier.

Wo brauche ich die Grüne Karte?

Die Karte ist für Ihre Auslandsreise in einigen, vor allem Nicht-EU-Staaten, mitzuführen.

Planen Sie eine Fahrt mit Ihrem Auto in oder durch eines der folgenden Länder, ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte jedenfalls erforderlich:

 

Kleine Grüne Karte (kostenlos)Große Grüne Karte (kostenpflichtig)
AlbanienIran
Belarus (Weißrussland)Israel
Bosnien-HerzegowinaMarokko
MazedonienRussland
MoldawienTunesien
MontenegroTürkei
UkraineAserbaidschan1

 

In allen anderen europäischen Ländern 2,3 genügt im Grunde genommen das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Praxis zeigt allerdings, dass es auch in diesen Ländern ratsam ist, eine „Kleine Grüne Karte“ mitzuführen. Sie können sich damit manche Unannehmlichkeit ersparen.

Achtung!

Im Kosovo muss eine gesonderte Grenzversicherung abgeschlossen werden. Diese ist an der Staatsgrenze erhältlich.

Wo bekomme ich die Grüne Karte?

Die Kleine Grüne Karte kann von der eigenen Kfz-Versicherung kostenlos bezogen werden. Bitte beachten Sie den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum. 

Die Große Grüne Karte wird ebenfalls von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Für die Zeit der Reise wird die Versicherungsprämie erhöht. 

 

1 Für Aserbaidschan besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage der IVK nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Aserbaidschan stehen.

2 Zudem besteht für Zypern Versicherungsschutz auf der Grundlage der IVK nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Zypern stehen.

3 Ferner besteht für Serbien Versicherungsschutz auf der Grundlage der IVK nur für diejenigen Gebiete, die unter der Kontrolle der Republik Serbien stehen.