E-Bike-Kaskoversicherung mit Haftpflichtschutz

15.04.2022 Zurück zur Übersicht
  • Umfassende Kaskoversicherung für Ihr E-Bike
    mit geringem Selbstbehalt von nur EUR 100,–
  • Idealer Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Neuwertersatz bei Totalschaden oder Diebstahl
    innerhalb des ersten Jahres ab Kauf eines fabrikneuen E-Bikes
  • Haftpflichtversicherung
    mit einer Versicherungssumme von EUR 9.000.000,–


Als E-Bike gilt ein elektrisch angetriebenes Fahrrad

  • mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und
  • einer Motorleistung von maximal 600 Watt.

Wird einer dieser Werte überschritten, gilt das E-Bike bereits als Kfz. Es muss entsprechend versichert und behördlich zugelassen werden.

 


Was kostet die E-Bike-Versicherung?

Für ein E-Bike mit einem Listenpreis von 2.500 Euro ist bei jährlicher Zahlung bereits eine Prämie ab 90,04 Euro pro Jahr möglich.

*Bitte beachten Sie die vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl (siehe Besondere Bedingungen KA1004.21). Diese finden Sie auf www.keinesorgen.at/bedingungen. Oder fragen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater.


Dokumente zum Produkt

  1. Werbeblatt E-Bike (PDF) – 220325_E-Bike.pdf
  2. Produktinformationsblatt E-Bike-Versicherung (PIBEB.2018)


     

Sie haben Interesse an einer optimalen E-Bike-Versicherung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der REGIONA Versicherungsvereine beraten sie gerne in einem persönlichen Gespräch!

Weitere Informationen zum Produkt

In der Kaskoversicherung sind

  • Unfallschäden an Ihrem E-Bike
  • Diebstahl (ausgenommen Diebstahl von Teilen), Raub oder unbefugter Gebrauch
  • Brand oder Explosion, Schäden durch Naturgewalten (Sturm, Blitzschlag, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen)
  • Berührung mit Haarwild

versichert.


In der Haftpflichtversicherung sind

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • reine Vermögensschäden,

die bei der Verwendung des versicherten E-Bikes entstanden sind und die vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen verursacht wurden, versichert.


Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden.


Die Versicherung gilt in Europa im geographischen Sinn. Kein Versicherungsschutz besteht somit zum Beispiel im asiatischen Teil der Türkei.


Versichert ist das jeweils in der Polizze genannte elektrisch angetriebene Fahrrad, welches eine höchst zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h aufweist. Zudem befriedigt die E-Bike-Versicherung bei einem Unfall gerechtfertigte Ansprüche Ihres Unfallgegners bzw. wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegen Sie jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme (derzeit EUR 9.000.000,–) ab.


Wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) während der Laufzeit des Vertrages

  • der Versicherungsnehmer sowie die Personen, denen der Versicherungsnehmer das versicherte E-Bike vorübergehend überlässt, sind verpflichtet, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl zu treffen
  • der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.


Wichtige vertragliche Verpflichtungen (Obliegenheiten) im Schadenfall

  • Schadenminderungs- und Hilfeleistungspflicht
  • jeder Schaden ist unverzüglich der Versicherung zu melden
  • umfassende Unterstützung bei der Schadenermittlung
  • Einholung der Zustimmung der Versicherung vor Verwertung oder Reparatur des E-Bikes


Zur unverzüglichen Anzeigepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle sind Sie verpflichtet bei Schäden durch

  • Diebstahl, Raub,
  • Brand, Explosion
  • mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zum Gebrauch Ihres E-Bikes nicht berechtigt sind
  • stets bei fehlender Identitätsfeststellung des Unfallgegners.


*Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln.