
Vor allem bei schon etwas älteren Verträgen besteht die Gefahr, dass die grobe Fahrlässigkeit nicht oder nur teilweise gedeckt ist. Das kann dazu führen, dass im Schadensfall die Versicherung die Leistung kürzt oder sogar gänzlich verweigert, sollte die Schadensursache als grob fahrlässig eingestuft werden.
Lassen Sie Ihre Polizzen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres REGIONA Versicherungsvereins auf diesen Punkt überprüfen!
Diese beraten Sie gerne persönlich zu den bestehenden Möglichkeiten, Ihre Absicherung zu optimieren und auf den aktuellen Stand zu bringen. Es ist den Beraterinnen und Beratern ein Anliegen, Sie vorsorglich und frühzeitig über mögliche Risiken zu informieren, damit Sie im Schadensfall bestmöglich geschützt sind!
Was ist Grobe Fahrlässigkeit?
Verursacht jemand durch sein Handeln einen Schaden, der mit einer gebotenen Sorgfalt hätte vermieden werden können, spricht man von grober Fahrlässigkeit. (siehe §1297 ABGB).
Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird in der Regel durch den Versicherer abgelehnt, was mit dem „Fehlen der gehörigen Aufmerksamkeit“ oder der „Vernachlässigung der für die jeweilige Situation notwendige Sorgfalt in hohem Maß“ begründet wird.
Beispiel: der Versicherungsnehmer lässt eine brennende Kerze unbeaufsichtigt und es kommt zu einem Brand.
Im Form von Zusatzdeckungen können Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer entstehen, im Versicherungsvertrag mitversichert werden. Dies erfolgt entweder im Rahmen der vollen Versicherungssumme für die versicherten Sachen oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Gut zu wissen!
Oft ist es schwierig die einzelnen Verschuldensgrade richtig zuzuordnen. Grundsätzlich sind zu unterscheiden:
- Vorsatz
Bewusstes Herbeiführen eines Schadens mit Wissen und Willen.
Man unterscheidet den „bedingten“ Vorsatz (dolus eventualis), der eine Inkaufnahme des Schadens bedeutet, und den „schlichten“ Vorsatz (dolus coloratus), der eine bewusste Beeinflussung/Verschleierung von schadensrelevanten Umständen bedeutet. - Grobe Fahrlässigkeit
Fehlen der erforderlichen Aufmerksamkeit. Merkhilfe: „Das hätte Dir klar sein müssen…“ - Leichte Fachlässigkeit
Fehler, die auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich passieren.
Merkhilfe: „Das kann jedem passieren…“.
(Quelle: VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen; www.versicherungswiki.at)