Hubschrauberbergung nach Skiunfall – sichern Sie sich ab!

18.12.2023 Zurück zur Übersicht
Ewa Urban, Pixabay

Bergungskosten über 4.000 Euro sind der Regelfall

Ein Unfall auf der Piste oder in den Bergen mit Hubschrauberbergung kann teuer werden, wenn keine Versicherung dafür vorliegt. Rechnungen zwischen 4.000 und 9.000 Euro sind der Regelfall, oftmals liegen die Kosten durch hohen Zeit- und Personalaufwand sogar im zweistelligen Tausenderbereich.

Vorab ist es wichtig zu erwähnen, dass jeder Fall als Einzelfall behandelt und beurteilt wird und Pauschalantworten nicht möglich sind, trotzdem gibt es einige Grundsätzlichkeiten, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung (AUVA) sind nur derartige Unfälle versichert, die im Rahmen der Arbeit, Schule oder Universität passieren. Passiert der Unfall beispielsweise im Rahmen eines Schul-Skikurses, dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Bergungskosten mit dem Hubschrauber. Wenn Sie und Ihr Kind sich aber in der Freizeit beim Skifahren verletzen, handelt es sich um einen Freizeitunfall, für den der gesetzliche Unfallversicherer nur eine Kostenpauschale zahlt.

Auch die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt im Regelfall die Kosten der Bergung bei einem Sportunfall im alpinen Gelände nicht (das gilt auch bei Berg- oder Seenot), es sei denn, es besteht für die Person Lebensgefahr und der Flugtransport ist medizinisch notwendig. Für diesen Fall gibt es Vereinbarungen zwischen der ÖGK und den Flugrettungsorganisationen, allerdings decken diese Kostenpauschalen die tatsächlichen Kosten oftmals bei weitem nicht.

Private Unfallversicherung als umfassender Versicherungsschutz

Eine private Unfallversicherung bietet einen umfangreichen Schutz. Sie deckt nicht nur die Kosten für die Rettung mit dem Hubschrauber, sondern auch Such- und Bergekosten und leistet auch bei Operations- und Wahlarztkosten, teuren Nachbehandlungen (Therapien), Invalidität und Berufsunfähigkeit.
Unbedingt ist beim Abschluss auf die maximale Höchstgrenze, bis zu der die Versicherung für die Hubschrauberrettung aufkommt – üblicherweise zwischen 5.000 und 15.000 Euro – zu achten. Die Versicherungsbedingungen sollen auch dahingehend geprüft werden, ob Risiken wie etwa Abfahrten unter Alkoholeinfluss, versichert sind.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung sind unter anderem Transporte durch Rettungsdienste und Krankenwagen versichert. Ob auch eine Rettung mit dem Hubschrauber gedeckt ist, variiert von Versicherung zu Versicherung.

Bergrettung, Naturfreunde, Alpenverein, Automobilclub

Wenn Sie bei der Bergrettung, den Naturfreunden Österreich oder beim Alpenverein Mitglied sind, decken diese den Transport mit dem Hubschrauber. Auch Automobilclubs wie der ÖAMTC und der ARBÖ übernehmen mit dem Schutzbrief bzw. dem Sicherheitspass unter anderem Suchkosten und die Kosten für Hubschrauberbergungen.

Achtung bei der Kreditkartenversicherung!

Viele Kreditkarten bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz, vielfach ist aber ein Mindestumsatz innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes Voraussetzung für eine Leistung! Auch variiert der Leistungsumfang (Hilfeleistung in Notsituationen, Deckung von Such- und Bergekosten, Versicherungsschutz für Partner und Kinder ...) sehr stark.

Reiseversicherung

Reiseversicherungen übernehmen bei eingeschlossener Unfallversicherung Such- und Bergungskosten mit Hubschrauber im alpinen Gelände.

 

Sie möchten umfassend abgesichert sein? 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der REGIONA Versicherungsvereine beraten sie gerne!