
Helmpflicht, strenge Promillegrenze und Fahrzeugstatus für Scooter
Ab 1. Mai 2026 besteht für E-Scooterfahrende bis zum Alter von 16 Jahren Helmpflicht, und die Promillegrenze wird von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Rechtlich werden E-Scooter als Fahrzeuge und nicht mehr als Kleinfahrzeuge definiert und sind daher verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern auszustatten. Eine Mitnahme von Personen ist nicht mehr erlaubt, und es dürfen mit ihnen keine Güter transportiert werden. Das Befahren von Fußgängerzonen kann mit einer Verordnung der zuständigen Behörde nicht nur für Radfahrende, sondern auch für E-Scooter erlaubt werden.
Helmpflicht E-Bike-Fahrer bis 14 Jahre
Zur Verkehrssicherheit soll ab 1. Mai 2026 auch die Helmpflicht für E-Bikes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beitragen. Bei herkömmlichen, nur mit Muskelkraft betriebenen Fahrrädern gilt weiterhin eine Helmpflicht bis 12 Jahre.
E-Mopeds werden zu echten Kraftfahrzeugen (L1-eB)
Sie sehen zwar aus wie Mopeds, gelten bisher aber rechtlich als Fahrräder, sofern sie eine bauliche Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen und können daher auf Radwegen unterwegs sein. Ab 1. Oktober 2026 werden sie aber als Kraftfahrzeuge klassifiziert und damit zulassungspflichtig mit Nummerntafel und dem Straßenverkehr auf der Fahrbahn zugeordnet. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Fahrradwege mehr benutzen, und es besteht Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht. Außerdem dürfen E-Mopeds nach den neuen Regeln mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h statt bisher 25 km/h unterwegs sein – also wie herkömmliche Mopeds.
Quellen: Parlamentskorrespondenz Nr. 308 vom 10.04.2026, VersicherungsJournal.at, ÖAMTC