Sicherheitstüren gegen ungebetene Gäste

20.07.2023 Zurück zur Übersicht
Steininger

Im Schnitt werden in Österreich pro Tag 16,6 Einbrüche angezeigt. Lediglich 30 Prozent der Taten sind geplant, die überwiegende Mehrzahl erfolgt spontan aufgrund sich bietender Gelegenheiten. Profis brauchen nur 15 Sekunden, um über gekippte Fenster oder Terrassentüren einzudringen. Auch Türen, die nur ins Schloss gezogen und nicht abgesperrt wurden, sind kaum ein Hindernis.

Wirkungsvollen Schutz bietet die richtige Sicherheitstechnik – immerhin ein Drittel aller Einbruchsversuche scheitert an geeignetem Einbruchschutz. Bundeskriminalamt, Kuratorium für Verkehrssicherheit und VVO empfehlen präventiv den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitstüren, die der ÖNORM B 5338 entsprechen, Fenster mit Spezialverriegelung und einbruchsichere Schlösser.

 

 

Wesentliches Merkmal "EINBRUCHHEMMEND"

Die Bezeichnung "Sicherheitstüre" alleine ist jedoch kein Garant für ausreichende Sicherheit. Da der Begriff nicht geschützt ist, kann ihn jeder Türhersteller ohne Nachweis von Qualitätskriterien verwenden. Tür- und Fenstersysteme hingegen, die den Anforderungen der ÖNORM B 5338 entsprechen, tragen das Konformitätszeichen "ÖNORM ... geprüft" und dürfen als "einbruchhemmend" bezeichnet werden. Sie sind im Türblattfalz in Schlosshöhe auf der Seite des Bandes oder in einer bandseitigen Ecke mit einem Schild oder einer Plakette gekennzeichnet. Austrian Standards führt eine Online-Zertifikatsdatenbank, in der zertifizierte Produkte tagesaktuell verzeichnet sind.

Die ÖNORM B 5338 regelt Anforderungen und Prüfungen für einbruchhemmende Türen, Fenster und Abschlüsse (Roll- und Fensterläden). Darüber hinaus enthält sie ergänzende Bestimmungen zur Widerstandsfähigkeit bei Einbruchversuchen, die in den Europäischen Normen ÖNORM EN 1627 bis 1630 geregelt ist. Die Klassifizierung der Einbruchhemmung ist in ÖNORM EN 1627 definiert, die anderen (EN 1628, EN 1629, EN 1630) beschreiben die erforderlichen Prüfmethoden. Die Eigenschaften der zugehörigen einbruchhemmenden Beschläge sind in der ÖNORM B 5351 festgelegt.

Sechs Widerstandsklassen

Zur Beschreibung der Widerstandsfähigkeit einbruchshemmender Türen formuliert ÖNORM EN 1627 sechs Widerstandsklassen, von denen die höchste – RC 6 – Einbruchsversuchen mit leistungsfähigen Elektrowerkzeugen, wie Bohrmaschine, Stichsäge oder Winkelschleifer 20 Minuten zu widerstehen vermag.

Die Festlegungen der Schutzniveaus, Anforderungen und Prüfverfahren orientieren sich an den üblicherweise von Einbrechern angewandten Methoden. Diese sind entweder zerstörend (z.B. Aufhebeln, Anbohren, Abschneiden) oder manipulativ (z. B. Angriff mit Sperrwerkzeugen, Ausspähen von Codes).

Für Häuser und Wohnungen empfiehlt die österreichische Polizei mindestens Türen der Widerstandsklasse 2. Damit können zumindest Gelegenheitseinbrecher abgehalten werden, die versuchen, verschlossene Türen oder Fenster mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubenziehern oder Zangen, aufzubrechen. Sicheren Schutz bei Gewaltanwendung bieten allerdings nur die Widerstandsklassen 4 bis 6.

Alle beschriebenen Maßnahmen können Angriffen allerdings nur eine bestimmte Zeit lang widerstehen. Was die Normen nicht behandeln, ist die Widerstandsfähigkeit von Schlössern und Schließzylindern gegen Angriffe mit Sperrwerkzeugen ("Picking") und Angriffe, die in der Lage sind, die Funktion elektrisch, elektronisch oder elektromagnetisch betätigter Bauprodukte auszuschalten. Die Anforderungen an Bauteile, die eine Einwirkung durch Beschießen hemmen, sind in der ÖNORM EN 1522 eigens geregelt.

Sichere Qualität wird gefördert

Produkte, die den aktuellen Normen entsprechen und zertifiziert sind, sind nachgewiesenermaßen Qualitätsprodukte und bieten dem Stand der Technik entsprechend zuverlässigen Schutz vor Einbrüchen. Zudem bringen sie Vorteile beim Abschluss von Versicherungen, und die Anschaffung wird in einigen Bundesländern (z. B. Wien, Burgenland und Niederösterreich) durch Zuschüsse gefördert.

Maßnahmen zur Abschreckung von Einbrechern vor der Abreise

  • Selbst bei kurzer Abwesenheit Fenster schließen, nicht gekippt lassen!
  • Eingangstüre bei Abreise versperren, nicht nur zuziehen.
  • Nachbar*innen um Hilfe fragen, z.B. ob sie in der Abwesenheit den Postkasten regelmäßig entleeren und nach dem Rechten sehen können.
  • Keine Einstiegshilfen wie Schraubenzieher oder Leitern herumliegen lassen.
  • Außenbeleuchtung sowie ev. Alarmanlage und eine Sicherheitstüre installieren lassen.
  • Lassen Sie nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder einbauen.
  • Verzeichnis von Wertgegenständen aktuell halten und Gerätenummern von Handy, Laptop und dergleichen notieren.
  • Verwenden Sie einen Tresor für Ihre Wertgegenstände oder mieten Sie sich ein Bankschließfach bei längerer Abwesenheit!

Während der Abwesenheit:

  • Postkasten von Nachbar*innen leeren lassen.
  • Position der Jalousien, Vorhänge und Rollläden verändern (lassen).
  • Beleuchtung mithilfe der Zeitschaltuhr in den Abendstunden laufen lassen.
  • Im Sommer für Rasen- und Gartenpflege und im Winter für Schneeräumung im Zugangsbereich sorgen.


Quelle: Oberösterreichische Versicherung AG, Bundesministerium für Inneres/Bundeskriminalamt