
Angehende Drohnenpilotinnen und -piloten sollten sich deshalb im Vorfeld intensiv mit dem neuen Gerät und dem geltenden Regulativ auseinandersetzen: Welche Vorschriften gelten z. B. für die Haftpflichtversicherung, und was gilt im Hinblick auf Bewilligung und Registrierung.
Spielzeug oder bewilligungspflichtige Drohne
Mit der EU-Drohnenverordnung, die 2021 in Kraft getreten ist, sind die Voraussetzungen für die Bewilligungspflicht schnell erfüllt. Vereinfacht gesagt reicht eine Kamera aus, damit die Drohne registriert werden muss – auch wenn es sich um eine "Mini-Drohne" mit weniger als 250 Gramm Gewicht handelt!
Als Spielzeug gelten Fluggeräte, die entsprechend der EU-Spielzeugrichtlinie gekennzeichnet sind. Das heißt, das Produkt ist so gestaltet, dass es ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet ist, von Kindern unter 14 zum Spielen verwendet zu werden. Das Gewicht einer Drohne allein sagt also noch nichts darüber aus, ob es sich um ein Spielzeug handelt oder nicht. Wenn eine Drohne in die Kategorie Spielzeug (samt Kennzeichnung der EU Spielzeugrichtlinie) fällt, kann sie im Rahmen einer Privathaftpflicht, die in der Regel in einer Haushaltsversicherung enthalten ist, bis zur jeweils vereinbarten Pauschalversicherungs- summe mitversichert sein.
Zusammengefasst:
Ganz egal wie leicht die Drohne ist,
wenn sie mit einem Sensor personenbezogene Daten erfassen kann bzw. eine Kamera aufweist,
ist sie nicht in einer Privathaftpflicht mitversichert und muss versichert werden!
Seit 2021 ist ein Drohnenführerschein für alle verpflichtend, die mit Drohnen in der „Open“ Kategorie mit einem Gewicht über 250 g fliegen wollen (A1, A2 und A3). Dieser Drohnenführerschein lässt sich über die Austro Control kostenlos online (www.dronespace.at) machen. Weitere Vorschriften, z. B. in Sachen Registrierungspflicht, erfahren Sie ebenfalls über die Austro Control.
Achtung Strafe: Wenn man eine bewilligungspflichtige Drohne ohne Bewilligung bzw. Registrierung fliegt ist es eine Verwaltungsübertretung. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000,- Euro (§ 169 Luftfahrtgesetz).
Weitere ausführliche Informationen zur Verwendung von Drohnen in Österreich:
Quelle: Oberösterreichische Versicherung AG
Haben Sie eine Frage zur richtigen Absicherung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der REGIONA Versicherungsvereine beraten sie gerne!